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Wie funktioniert die COVID - Sofortmassnahmen zur Unterstützung von F&E Projekten im Kanton Bern?

Statt auf Kurzarbeit zurückzugreifen, soll es Industrie- und Technologieunternehmen möglich sein, in wichtigen F&E-Projekten ihre Mitarbeitenden weiterhin beschäftigen zu können. So können sie nach der Wiederaufnahme der Aktivitäten wettbewerbsfähig bleiben.

Offizielles Merkblatt vom Kanton Bern:

 

Wichtige Dokumente zu diesem Beitrag:

Massnahme

Die Standortförderung übernimmt während einem Zeitraum von drei Monaten 80% der Gehälter von bis zu 5 Mitarbeitenden, die in einem oder mehreren Schlüsselprojekten des Unternehmens tätig sind. Die Höhe der Beihilfe beträgt maximal CHF 30'000 pro Arbeitsplatz oder CHF 150'000 pro Unternehmen.

Anrechenbare Arbeitsplätze

Der finanzielle Beitrag kann für eindeutig identifizierte Arbeitsplätze geltend gemacht werden, welche zur Erhaltung oder Stärkung der Wettbewerbsposition des Unternehmens dienen. Dies gilt namentlich für Positionen im Bereich F&E und Engineering im weiteren Sinne (z. B. Digitalisierung, Automatisierung, Robotik usw.). Das Unternehmen muss einen kurzen Beschrieb der aktuellen Projekte und der Rolle der Personen in diesen Projekten einreichen.

Kriterien
  1. Das Unternehmen beschäftigt im Kanton Bern weniger als 500 Mitarbeitende.
  2. Das Unternehmen ist im Technologie- und/oder Industriebereich tätig.
  3. Das Geschäft war vor der Krise rentabel und weist aufgrund des Coronavirus einen Rückgang des Umsatzes und/oder des Arbeitsvolumens auf.
  4. Die Arbeitsprlätze sind der Forschung und Entwicklung zugeordnet (Forscher, Ingenieure, leitende Techniker oder Führungskräfte, die zumindest teilweise im Bereich Forschung und Entwicklung tätig sind) und befinden sich im Kanton Bern.
  5. Die betroffenen Arbeitnehmenden dürfen für die Dauer der Unterstützung nicht als arbeitslos gemeldet werden.

 

Sofortiger finanzieller Beitrag für kleine Unternehmen

Beitrag zur Weiterführung und Finanzierung von Innovationsprojekten, um die wirtschaftliche Aktivität von kleinen Unternehmen zu sichern. 

Massnahme

Die Standortförderung Kanton Bern übernimmt für drei Monate einen Teil der Projektkosten und Gehälter von Kleinunternehmen. Die Höhe der Beihilfe beträgt CHF 10'000 pro Arbeitsplatz. Pro Unternehmen können maximal fünf Arbeitsplätze unterstützt werden, d. h. CHF 50'000.- pro Unternehmen.

Anrechenbare Arbeitsplätze

Alle Positionen können ohne Einschränkung hinsichtlich der Funktion und der Rolle innerhalb des Unter-nehmens berücksichtigt werden.

Kriterien
  1. Das Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen und beschäftigt weniger als 10 Mitarbeitende.
  2. Das Unternehmen ist im Technologie- und/oder Industriebereich tätig.
  3. Das Unternehmen weist aufgrund des Coronavirus einen Rückgang des Umsatzes und/oder des Ar-beitsvolumens auf, wodurch die Weiterführung seiner wirtschaftlichen Aktivität gefährdet ist.
  4. Die Arbeitsplätze befinden sich im Kanton Bern.
  5. Die betroffenen Arbeitnehmenden dürfen für die Dauer der Unterstützung nicht als arbeitslos gemel-det werden.
     

Vorgehensweise:

Laden Sie das Online-Anfrageformular herunter, füllen Sie es aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es an soforthilfe@berninvest.be.ch.

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